200 Mal süßer als Zucker und dabei garantiert ohne Kalorien: Die Stevia-Pflanze wird oft als „Wunderkraut“ bezeichnet. Dabei ist die Kenntnis über die Süßkraft der Pflanze, die mit Chrysantheme und Kamille verwandt ist, nicht neu. Bereits vor 200 Jahren nutzten die Guaraní-Indianer in Paraguay die Stevia-Blätter, um Getränke zu süßen. Wirklich Furore machte die Pflanze, aus der ein Süßungsmittel natürlichen Ursprungs gewonnen wird, erst in den vergangenen Jahren. Seit 2011 ist der Extrakt auch in der EU zugelassen – und findet immer weiter Verbreitung. Stevia-Süßungsmittel, die zunächst nur in Bioläden und Reformhäusern erhältlich waren, gehören heute zum Standardsortiment wohl jeden Supermarkts, und auch Nahrungsmittelhersteller verwenden immer häufiger die Süße aus der Natur.
Klassiker mit Stevia-Extrakt
Mittlerweile gibt es eine breite Palette an Lebensmitteln mit Stevia-Extrakt, zum Beispiel Joghurt, Schokolade oder Marmelade. Die Hersteller setzen Stevia-Extrakt ein, um den Zuckergehalt und damit die Kalorien zu verringern. Sie kombinieren in der Regel mehrere Süßungsmittel miteinander. Ein gutes Beispiel dafür ist die neue „Coca-Cola Life“, die ab Frühjahr auch in Deutschland erhältlich ist: Gut ein Drittel des Zuckers (37 Prozent) wird durch Stevia-Extrakt ersetzt – das Resultat sind gut ein Drittel weniger Kalorien als bei der klassischen Variante. Zum Vergleich: Ein Glas Coke Life enthält 27 Kilokalorien, die klassische Coca-Cola 84 Kilokalorien, Coke Light und Zero je null Kilokalorien.
Vorteile von Stevia
Das neue Süßungsmittel enthält keine Kalorien und hat keine Auswirkung auf den Blutzuckerspiegel. Auch wirkt sich Stevia-Extrakt nicht negativ auf die Zähne aus. Mittlerweile gibt es sogar Zahnpasta mit Stevia-Extrakt. (djd).
Süßmittel mit langer Historie
(djd). Seit Jahrhunderten wird die Stevia-Pflanze als Süßungsmittel verwendet. Schon die Ureinwohner von Südamerika wussten die natürliche Süße der Pflanzenblätter zu nutzen. Japan war in den 1970er Jahren das erste Land, das Stevia zur kommerziellen Verwendung freigab. 2008 erhielt der gereinigte Extrakt von Stevia-Blättern von der US-Behörde FDA den Status als gesundheitlich unbedenklich. Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission Stevia (beziehungsweise Steviolglycoside) als Süßungsmittel für Lebensmittel und Getränke EU-weit zugelassen.